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Startseite > Geschwindigkeitsüberwachung

'''Geschwindigkeitsüberwachung''' ist im öffentlichen Straßenverkehr eine Kontrollmaßnahme von oder anderen Behörden zur Überwachung der Einhaltung der .

Zuständige Behörden

Deutschland

In ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung (</ref>

1956 hatte die erste zur Serienreife entwickelte Radaranlage von im September 1956 wurde das ''Verkehrsradargerät'' (VRG) vorgestellt.

Am 21. Januar 1957 startete in Düsseldorf der erste Feldversuch unter Nutzung eines Radargeräts.

Am 15. Februar 1959 wurde zwischen dazu.

Österreich

In vom 19. Mai 2015, abgerufen am 25. Mai 2016.</ref>

Schweiz

In der sind die n der Kantone zuständig.

Technik

Messtechnik

Bei der Geschwindigkeitsüberwachung werden verschiedene Messtechniken eingesetzt. Die verwendeten Techniken werden teilweise umgangssprachlich auch als ''Radarfalle'' oder ''Blitzer'' bezeichnet, wobei der Begriff ''Radarfalle'' irreführend ist. Bei Einhaltung der vorgegebenen Regeln ist eine Radarkontrolle ohne Auswirkung.

Radar

 ist eine der am weitesten verbreiteten Messtechniken. Mithilfe des s wird die Geschwindigkeit des fahrenden Fahrzeugs festgestellt. N�hert sich ein Fahrzeug den vom Radarger�t ausstrahlenden Radarwellen, werden diese dort zur�ck zur Empfangsantenne des Radarger�tes reflektiert. Die eingebaute Recheneinheit berechnet aus der Frequenz der empfangenen Wellen die gefahrene Geschwindigkeit. Bei �berschreitung der Toleranzschwelle werden ein Fotoapparat und ein Fotoblitz ausgel�st, das eigentliche ?Blitzen?. Radarger�te k�nnen sowohl auf einem Stativ als auch z.?B. aus dem Fahrzeuginneren heraus betrieben werden.

Die verwendeten Frequenzbänder in Deutschland sind das (26,5?40 GHz) und das (18?26,5 GHz). Das (12,4?18 GHz) wird nur noch sehr selten verwendet.

In Österreich ist das Blitzen nur von hinten üblich, da es eine gegen den Fahrzeughalter gibt. Wegen rechtlicher Probleme mit Deutschland kommt zunehmend das dort verbreitete ''Frontradar'' zum Einsatz.

Lichtschranken

Die Messung mittels einer ist ebenfalls sehr weit verbreitet. Hier werden, rechtwinklig zum Straßenverlauf, an den Straßenrändern ein Sender und ein Empfänger einander gegenüber aufgestellt, sodass jedes Fahrzeug die Strecke zwischen den Geräten passieren muss. Zwischen den Gegenstellen werden mindestens drei Lichtstrahlen gesendet. Fährt ein Fahrzeug durch den ersten Lichtstrahl wird die Messung gestartet und bei Durchfahren des zweiten bzw. dritten Strahls beendet; bei anderen Geräten wird die Messung bei Durchfahren des zweiten Lichtstrahles beendet und gleichzeitig eine neue gestartet, die dann beim dritten Strahl endet. Da die Strecke zwischen den einzelnen Sendern bekannt ist, kann hieraus die Durchschnittsgeschwindigkeit im ersten Abschnitt berechnet werden. Die zweite Messung dient der . Nur wenn sich beide Messungen maximal um den in der Zulassungsurkunde bezeichneten Wert unterscheiden, ist die Messung gültig.

Helligkeitssensoren

Bei der vereinfachten Lichtschrankenanlage (Einseitensensor) wird auf den Lichtsender verzichtet und die durch das vorbeifahrende Fahrzeug verursachte Helligkeitsänderung ausgewertet. Der Vorteil besteht darin, dass der umständliche und gefährliche Aufbau des Lichtsenders auf der anderen Straßenseite nicht nötig ist. Bei Dunkelheit ist dieses Verfahren allerdings nur sehr eingeschränkt verwendbar.

Eine Neuerung stellt die digitale Geschwindigkeitsmessanlage ''Einseitensensor ES 3.0'' dar. Den Kern der auch ''Optospeed'' genannten Anlage bildet ein Sensorkopf mit fünf Helligkeitssensoren. Drei der fünf Sensoren überwachen die Straße rechtwinklig zum Fahrbahnrichtungsverlauf, der vierte und fünfte schräg versetzt. Die Sensorebene wird in der Regel parallel zur Fahrbahn ausgerichtet. Das Gerät erfasst die Helligkeitsveränderungen eines Fahrzeugs. Anhand der Weg-Zeit-Berechnung wird die Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge bestimmt, digitalisiert und gespeichert, wobei auch Geschwindigkeiten über 300 km/h gemessen werden können. Der Einseitensensor kann auch in Kurven, in Tunneln und an unübersichtlichen Messstellen eingesetzt werden. Er kann bis zu vier Fahrspuren gleichzeitig überwachen und die Messergebnisse spurselektiv zuordnen. Je nach Ausstattung können Aufnahmen des Fahrzeugs von vorne, hinten oder der Seite gemacht werden. Das Messprinzip eignet sich auch für eine beweissichere Front- und Heckdokumentation von Motorradfahrern, die bisher wegen des fehlenden vorderen Kennzeichens oft nicht möglich war.

Piezosensor/Induktionsschleife

Die Messung mit oder n ist eine weitere Überwachungstechnik. In der Regel sind drei Sensoren in den Fahrbahnbelag eingebracht. Sie basiert ebenfalls auf der Berechnung der Geschwindigkeit aus dem Zeitunterschied zwischen mehreren Messungen.

Verwandt damit ist ein älteres Verfahren mit quer ausgelegten dünnen Schläuchen, in denen die Zeitdifferenzen der Druckanstiege gemessen werden.

Stoppuhr

Die Geschwindigkeitsermittlung wurde früher durch manuelles Messen per durchgeführt, was auch heute noch zulässig ist. Hierbei wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für das Durchfahren einer abgesteckten Strecke benötigt hat. Allerdings wird diese Methode wegen ihrer Fehleranfälligkeit und der besseren Beweiskraft anderer Techniken kaum noch angewandt.

Laser

Das ist ein Geschwindigkeitsmesser auf Laserbasis. Laserferngläser werden sowohl als reines Fernglas ohne Dokumentation als auch in Verbindung mit einer Videokamera zur Dokumentation gebaut.

Relativ neu ist die Überwachung mit einem , das umgangssprachlich als Laserpistole bezeichnet wird. Hier sind meist Systeme gemeint, die nach dem Laserpuls-Prinzip (Laufzeitmessung) aufgebaut sind. Es werden möglichst kurz hintereinander zwei oder mehr Lichtpulse ausgesendet, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Dabei wird jeweils die Pulslaufzeit gemessen, aus der dann aufgrund der konstanten Ausbreitungsgeschwindigkeit der Pulse die Fahrzeugentfernung zu diesem Zeitpunkt errechnet werden kann. Aus diesen Zeit- und Streckenmessungen werden dann die jeweiligen Differenzen gebildet, aus denen sich schließlich die Fahrgeschwindigkeit ermitteln lässt. Bei den meisten Laserpistolen wird die Messung allerdings nicht dokumentiert, es gibt kein Messfoto oder Video.

Eine neue Technik ist das -System ('''Li'''ght '''D'''etection '''a'''nd '''R'''anging). Es findet beispielsweise im sowie im Anwendung und ersetzt das Radar immer stärker im Bereich der mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Beim Einsatz sogenannter Radarwarner ist die Vorwarnzeit von Lasermessgeräten wesentlich geringer bis nicht vorhanden.

Police-Pilot

Auf Autobahnen oder anderen Schnellfahrstraßen werden verstärkt Zivilfahrzeuge mit en eingesetzt. Diese ermöglicht es, Verkehrsvergehen individuell auf Video festzuhalten. Nachteil sind u.?a. die hohen Kosten, da nicht nur das ''ProViDa''-System installiert werden muss, sondern auch ausreichend motorisierte Pkw benötigt werden. Die Vorteile liegen in der hohen Beweiskraft der Methode und der Unauffälligkeit der Überwachungsmaßnahme im normalen Verkehr (kleine Kameras). In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Polen werden auch Motorräder mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt.

Identifizierungstechnik

In Deutschland ist für einen Geschwindigkeitsverstoß ausschließlich der verantwortlich. Eine Verantwortung des s gibt es nur in Ausnahmefällen, daher ist bei Geschwindigkeitsverstößen nicht nur die Identifizierung des Fahrzeuges (über das ), sondern auch des Fahrzeugführers notwendig. Dafür werden Aufzeichnungen von Foto- oder bei bestimmten Messverfahren auch Videokameras eingesetzt, die das Fahrzeug von vorn und/oder von hinten aufnehmen. Eine Bewertung des Fahrerfotos erfolgt im Rahmen des Verfahrens durch die Bußgeldbehörden und den , in strittigen Fällen ordnet das Gericht ein Gutachten an. Auch in Österreich ist der Fahrer verantwortlich für den Verkehrsverstoß, der Halter ist jedoch zur Auskunft verpflichtet. Wenn er keine Auskunft geben kann, muss er mit hohen Strafen rechnen. Daher genügt hier die Fotografie von hinten. Auch in Deutschland wurde früher Heckfotografie angewandt, diente dort aber dazu, eine Blendung des Fahrzeugführers durch den weißen Blitz zu verhindern. Nach der Einführung des roten Blitzes wurde auf Frontfotografie umgestellt.

Bei blitzenden Geräten werden die Bilder wegen des roten Blitzes auf Schwarzweißfilm aufgenommen. Zunehmend wird jedoch die verwendet. Der Vorteil sind geringere Kosten, die fehlende Notwendigkeit eines Filmwechsels und damit verbunden längere Einsatzzeiten der Geräte und die Möglichkeit der elektronischen Bildübermittlung und -verarbeitung.

In Österreich durften Radargeräte vorbeifahrende Fahrzeuge früher nur von hinten messen, um keine Blendung durch den Blitz des Fotoapparates zu verursachen. Erst durch die Verwendung von -Blitzgeräten ist es auch erlaubt, entgegenkommende Fahrzeuge zu messen, dabei darf aber das Gesicht des Fahrers nicht sichtbar sein, da es sonst dem Prinzip der widerspricht. Mit der 22. Novelle der im Jahr 2009 wurde es auch gesetzlich möglich, bei Geschwindigkeitsübertretungen von vorne zu fotografieren, so dass auch ausländische Lenker verfolgt werden können.

Unterscheidung zwischen Lkw und Pkw

Teilweise können die genannten Identifizierungssysteme vollautomatisch zwischen Lkw und Pkw unterscheiden. Bei älteren Geräten muss das Messgerät aber durch Knopfdruck kurz auf das kommende Fahrzeug umgestellt werden, etwa bei simplen Lichtschranken mit zwei Gegenstücken. Als eines mehrerer Unterscheidungskriterien kann beispielsweise das Bildmaterial dienen, welches mittels eines Erkennungsalgorithmus ausgewertet wird.

Stationäre Überwachung

Umgangssprachlich werden die stationären Anlagen oft ?Starenkasten? genannt. Eine weitere Bauform sind die Radarsäulen.

Stationäre Messgeräte werden in Deutschland meist von Städten und en betrieben. Bei stationären Anlagen wird in der Regel verwendet. Die Anlage besteht aus einem auf einem Pfosten montierten Kameragehäuse, das mit Piezosensoren in der Straße verbunden ist oder selbst die Entfernung messen kann. Oft wird der Kasten auch drehbar gebaut, so dass abwechselnd zwei Richtungen überwacht werden können. Hierzu werden dann auch in Gegenrichtung Sensoren verlegt.

Die Betreiber verfügen häufig über wesentlich mehr installierte Messanlagen mit Kameragehäusen als Kameras, diese werden dann in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Anlagen im überwachten Gebiet eingebaut. Dadurch soll bei verringerten Betriebskosten eine hohe Abschreckungswirkung erzielt werden.

Messanlagen in Säulenform

Messanlagen in der Säule erfassen Fahrzeuge per Lasermessung (?Lidar?) in fast allen Winkeln. Das Gerät (Produkt ??) wurde von Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme aus Wiesbaden entwickelt. Die Sichtfenster bestehen aus .

Geschwindigkeitsanzeigeanlage

Im Gegensatz zu den Überwachungsanlagen, die der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dienen, hat eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage (kurz: ''GAA'') keine Kamera und keine Kennzeichenaufzeichnung. Die Werbung nennt diese Produkte ''Aktive Verkehrserziehung''. Die Anlage besteht aus einer eingebauten Radaranlage, der Auswerteelektronik und einer LED-Anzeige, optional kann eine Solaranlage zur Energieversorgung vorhanden sein.

Abschnittskontrolle ''(Section Control)''

Bei der sogenannten Abschnittskontrolle wird an mehreren Anlagen entlang der Straße das Kennzeichen mit der genauen Uhrzeit festgehalten. Daraus lässt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten ermitteln, indem deren Abstand durch die Zeitdifferenz der jeweiligen Durchfahrten geteilt wird. Somit kann festgestellt werden, ob die durchschnittliche Geschwindigkeit über der im Abschnitt zulässigen lag. In der Nähe von '' vom 10. Dezember 2020.</ref> In dieser Testphase wurden mehr als 1750 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet, rund 85 Prozent davon mit Bußgeldern für maximal 20 km/h Überschreitung.

Betrieb in Österreich

Die Radarkästen werden zunehmend auch von privaten Unternehmen betreut, die sich um Wartung, Einstellungen und Filmtausch kümmern. Erst die fertig ausgedruckten Strafmandate werden der zuständigen oder dem zur Weiterverarbeitung übermittelt. Die erhobenen Strafgelder kommen jeweils dem für diese Straße zuständigen Straßenerhalter zugute. Bis Ende 2009 wurde der Großteil der Radargeräte untereinander vernetzt, sodass mittels digitaler Fotos der gesamte Verlauf der Bestrafung wesentlich schneller wurde und sich dadurch die Zahl der Verkehrsstrafen erhöht hat.

Mobile Messgeräte

Da die Abschreckungswirkung stationärer Anlagen auf ortskundige Verkehrsteilnehmer eher gering ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt. Die Messung am jeweiligen Straßenrand erfolgt entweder per , oder Lichtschranke. Überschreitet dieses einen vorher definierten Grenzwert (variiert je nach Behörde, Auslösung zum Beispiel erst ab 9 km/h zu viel), werden die Kamera und der dazugehörige Blitz ausgelöst und der Fahrzeugführer aufgenommen. In einigen Fällen werden und gemessene Geschwindigkeit per Funk an einen übermittelt, der das Fahrzeug hinter der Messstelle zur Feststellung der Personalien anhält.

Das Messgerät selbst ist dabei normalerweise so aufgestellt, dass es so spät wie möglich sichtbar wird und so keine Möglichkeit zum rechtzeitigen Abbremsen besteht. Teilweise werden die Geräte auch im Heck eines geparkten platziert, um schnellere Ortswechsel durchführen zu können oder eine unauffällige Messung zu ermöglichen. Um die Wiedererkennung eines Messfahrzeuges zu verhindern, verfügen die Kommunen in der Regel über Wechselkennzeichen oder sie tauschen ihre Fahrzeuge mit auswärtigen Kommunen auf dem Wege der aus. Die Kosten für ein derartiges Überwachungsfahrzeug mit Radartechnik liegen (Stand: 2013) bei 160.000 Euro.

Bei einem weiteren Verfahren, das hauptsächlich auf en zum Einsatz kommt, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen durch ein speziell ausgestattetes Messfahrzeug mit verfolgt. Dieses Fahrzeug hält über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschwindigkeit wird über den geeichten des Messfahrzeugs ermittelt. Der Vorgang wird auf Video aufgezeichnet.

In Österreich kommen die mobilen Radargeräte immer weniger in Einsatz und werden durch die wesentlich preiswerteren n ersetzt.

Toleranzen

Deutschland

Je nach Messverfahren werden in Deutschland vom Messwert unterschiedliche Toleranzen abgezogen. Dies sind bei
  • ortsfesten Anlagen, Starenkästen, Radarmessgeräten, Laserpistolen:
    • bis 100 km/h werden 3 km/h als Toleranzwert abgezogen
    • ab 101 km/h werden 3 % in Abzug gebracht.
  • : 5 %, mindestens 5 km/h.
  • Nachfahren mit Dienstfahrzeug
    • mit justiertem Tachometer: 15 %
    • mit nicht justiertem Tachometer: 20 %.

Österreich

In Österreich wird zwischen Messtoleranz und Straftoleranz unterschieden. Die Messtoleranz beträgt
  • bei neuen Systemen
mit Lasermessungen:
    • 3 km/h bei einer erlaubten Geschwindigkeit bis 100 km/h
    • 3 % wenn eine Geschwindigkeit größer als 100 km/h erlaubt ist

Schweiz

In der Schweiz wird vom Messwert je nach Messmethode und Geschwindigkeitsbereich ein bestimmter Wert abgezogen. Dieser Sicherheitsabzug beträgt:
  • bei Radarmessungen:
    • 5 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h,
    • 6 km/h bei einem Messwert von 101?150 km/h,
    • 7 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h;
  • bei Lasermessungen:
    • 3 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h,
    • 4 km/h bei einem Messwert von 101?150 km/h,
    • 5 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h;

Bei vielen Spezialfällen gelten gesonderte Sicherheitsabzüge, so z.?B. bei stationären Radarmessungen in Kurven, bei mobilen Messungen mit Radar (Moving-Radar), bei Messungen mit stationären Schwellendetektoren, bei Nachfahrkontrollen, bei Aufzeichnungen von Fahrt- und Restwegschreibern und bei Rotlichtüberwachungssystemen mit Schleifendetektoren.

Wirksamkeit

Geschwindigkeitskontrollen sollen eine Maßnahme zur Durchsetzung sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften sein. Die Einhaltung von Verkehrsregeln geschieht auf zwei Ebenen der sozialen Kontrolle: Die erste Ebene ist die interne Kontrolle, d.?h. die Bereitschaft des Einzelnen, sich selbst aufgrund seiner verinnerlichten Werte und Normen zu kontrollieren und sanktionieren. Versagt diese Selbstkontrolle, wie es im Straßenverkehr häufig der Fall ist, dann wird nach Ansicht von Überwachungsbefürwortern als zweite Ebene die externe Kontrolle durch Dritte notwendig.

Die Kontrollen erhöhen sowohl in der Umgebung der Kontrollstelle als auch regional die Verkehrssicherheit. Der Rückgang der gefahrenen Geschwindigkeit wurde sowohl für stationäre als auch mobile Geschwindigkeitskontrollen nachgewiesen.

Der Überwachung der Geschwindigkeit soll zudem wie jede Kontrollmaßnahme im Straßenverkehr eine zukommen, indem sie vor übermäßigen Verstößen abschreckt. Dem widersprechen jedoch Untersuchungen durch Karl-Friedrich Voss, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV) und Mitglied der Fachgruppe Verkehrspsychologie der deutschen Gesellschaft für Psychologie. Zum Beispiel fahren junge Leute riskant, werden aber selten geblitzt. Zitat: ?Fahrer aus Altersgruppen mit einem geringen Unfallrisiko werden übermäßig mit Punkten belastet, und Fahrer mit hohem Unfallrisiko werden zu selten kontrolliert.?

Geschwindigkeitsverstöße tragen zu etwa 25 % der Unfälle mit Personenschaden und 50 % aller Unfälle mit Getöteten bei. Vielfach wird daher kritisiert, dass die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit auf den Straßen zu lückenhaft erfolgt. Da die Regelbefolgung vor allem von der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Verstoß geahndet wird, abhängt, könnte man mit mehr Kontrollen viele Unfälle verhindern und Menschenleben retten. Zudem sind Geschwindigkeitskontrollen i.?a. kostendeckend (die Einnahmen aus den Bußgeldern überschreiten geringfügig die Kosten der Überwachung und Verfolgung der Verstöße), sodass nur politischer Wille einer Ausweitung entgegensteht. Allerdings stellt auch die bestehende Überwachung zumindest ein Regulativ dar, mit dem übermäßige Verstöße meist verhindert werden.

Wirtschaftliche Gesichtspunkte

In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssen die Kosten der Maßnahme (Geschwindigkeitsüberwachung, deren Einrichtung und Aufrechterhaltung) den Kosten, die sich aus den Unfallfolgen ergeben und von Versicherungen und den für den Schaden unversicherten Unfallbeteiligten entstanden gegenübergestellt werden. Dabei können Unfälle mit Personenschäden auch hohe und schwer bezifferbare Folgekosten beinhalten, die nur partiell durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Der wirtschaftliche Nutzen der Geschwindigkeitsüberwachung errechnet sich aus der Veränderung der Verkehrssicherheit durch die Maßnahme, also aus der Differenz der Unfallzahlen und Unfallschweren vor und nach ihrer Einführung, falls sie wirksam war, entsprechend den ? (EWS)? der e.?V. (FGSV).

Zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit gehört auch die, die für den Betreiber der Geschwindigkeitsüberwachung durch deren Betrieb entsteht. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten zur Durchführung und den aus Bußgeldern resultierenden Einnahmen. Die Einnahmen aus den Bußgeldern fließen ? wie andere Bußgelder auch ? in die öffentlichen Haushalte, aus denen auch die Kosten der Überwachung (beispielsweise Technik, Fahrzeuge, Personal für Kontrollen und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden) bezahlt werden. Bußgelder werden gelegentlich auch gemeinnützigen Einrichtungen zugesprochen und Einnahmen aus Strafverfahren fließen dem Justizapparat zu, dienen also in keinem Fall dazu, die Kosten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung der Geschwindigkeitsüberwachung zu minimieren.

Insbesondere kommunale Überwachungsanlagen stehen jedoch oft im Verdacht, Geschwindigkeitsüberwachung aus wirtschaftlichem Interessen einzusetzen.
Beispiele:
  1. Die Stadt München konnte mit einem einzigen Radargerät innerhalb eines Jahres 85.233 Geschwindigkeitsübertretungen bei insgesamt etwa 1,74 Millionen am Gerät vorbeifahrenden Fahrzeugen feststellen und nahm dabei geschätzte fünf bis zehn Millionen Euro ein.
  2. Nach der Inbetriebnahme Ende 2008 einer der A 2 in Richtung Hannover nahm die Stadt bei 260.000 Verstößen innerhalb des ersten Jahres 9,3 Millionen Euro ein.
  3. Der Spiegel führt in dem Artikel ?Goldgrube Tempo-Falle? die an, entlang der auf einer Strecke von 23 km 14 Überwachungsapparate aufgestellt sind. Ein 30-maliger Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt einschließlich wechselnder Gültigkeitszeiten führt leicht zu Geschwindigkeitsverstößen durch Irrtum. Die Radarfallen werfen etwa 1,2 Millionen Euro pro Jahr ab.

Als Kostenrisiko wurden Folgeunfälle aufgrund der Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme selbst diskutiert. Diese stellen Eingriffe in den Straßenverkehr dar und können daher Unfälle provozieren, weil Autofahrer plötzlich im Straßenfluss bremsen und Auffahrunfälle entstehen können. Seitens der Polizei liegen dazu keine Erhebungen vor.

Gegenmaßnahmen

Legale bzw. nicht verfolgte Maßnahmen in Deutschland

Etliche Radiosender warnen im Rahmen ihrer Verkehrsmeldungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die von den Hörern gemeldet wurden. In einem Modellversuch warnt die Köln am Vorabend im Internet und in der -Lokalzeit vor geplanten Kontrollen. Auch private Radiosender erhalten die Warnungen direkt von den Behörden selbst. Dieser Service der Rundfunkgesellschaften ist umstritten. Befürworter sind der Meinung, dass das Ziel einer Geschwindigkeitsreduktion auch so erreicht werde, dem entgegnen andere, dass diese Reduktion nur punktuell erfolge.

Populär ist die Methode, reflektierende Gegenstände am Innenrückspiegel aufzuhängen. Hierbei wird erhofft, den Fotoblitz zu reflektieren und somit den Fahrer unkenntlich zu machen. CDs werden empfohlen, sind jedoch meist unwirksam.

Zur etwaigen Anfechtung der ordnungsgemäßen Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung bietet es sich an, bei mobilen Radaranlagen die Aufstellung des Fahrzeugs zu dokumentieren (Foto) und daraus die Ausrichtung des Fahrzeugs zur Straßenlängsachse zu kontrollieren. Die Messfahrzeuge müssen nämlich genau senkrecht oder parallel zur Fahrbahn stehen. In einigen Fällen wurden die betriebsnotwendigen Winkel (20 bzw. 22 Grad) nicht eingehalten.

Außerdem ist die Überwachung der Messung durch den Messbeamten vorgeschrieben. Wenn der Messbeamte die Messung nicht beobachtete, durfte sie nicht verwertet werden. Ein gerichtsverwertbares Sachverständigengutachten ist dennoch unerlässlich.

Mittlerweile existieren jedoch in der Mehrzahl Messanlagen, die keinerlei Anforderungen an die Fahrzeugposition stellen und auch den sogenannten aufmerksamen Messbetrieb nicht mehr erfordern.

Das Warnen vor Geschwindigkeitsmessstellen durch einen Fußgänger mittels Handzeichen oder Schildern verstößt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ?allenfalls dann gegen bestehende Vorschriften [?], wenn gemäß </ref>

Illegale bzw. verfolgte Maßnahmen

'''Lichthupe:'''
Eine verbreitete Methode ist, den Gegenverkehr mittels vom 14. November 2006, abgerufen am 15. Juni 2011.</ref>

'''Radarwarnanlagen:'''
Sogenannte dürfen besessen, jedoch nicht ?betriebsbereit mitgeführt? werden. Diese Radarwarner registrieren die Radar-Strahlung und warnen dann akustisch. Bei ihrer Benutzung drohen strafen und Vormerkungen (in Deutschland 75 Euro Bußgeld und ein ). Das Gerät wird von der Polizei eingezogen und vernichtet. Kaufverträge für Radarwarner werden von Gerichten als eingestuft, damit entfallen alle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.

'''Fleximan:'''
In Italien machte seit Mai 2023 der ''Fleximan'' Furore, der bis Anfang 2024 in Norditalien mit einem Trennschleifer (?Flex?) anderthalb Dutzend Masten mit Radargeräten umsägte. In Italien gibt es rund 11.000 Radarfallen, mehr als in jedem anderen europäischen Staat.

Siehe auch

  • , eine polizeiliche Aktion zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsübertretungen auf den Straßen.
  • Auf den Kanälen von , I sollen ? nach dem im Januar 2024 erklärten Wunsch der Stadtverwaltung ? 2 Jahre lang testweise Wasserfahrzeuge auf Geschwindigkeit und Fahrtberechtigung überprüft werden.

Literatur

  • Löhle, Beck: ''Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren.'' 9. Auflage, Anwalt-Verlag, Bonn 2008, ISBN 3-8240-0983-8
  • Detlef Burhoff, Hans-Peter Grün: ''Messungen im Straßenverkehr.'' 2016, 1152 S., ISBN 978-3-89655-859-6
  • Klaus P. Becker: ''Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr.'' Verlag Luchterhand, 2010, ISBN 978-3-472-07832-6
  • Joachim Schrey, Thomas Walter Haug: ''Der Umfang richterlicher Kontrolle bei Entscheidungen über Geschwindigkeitsverstösse.'' In: '''' 40/2010, 2917.
  • ''60 Jahre ?Blitzer? in Deutschland. Der aktuelle Stand'', PTB-Mitteilungen, 129. Jahrgang, Heft 2, Juni 2019, (frei zugänglich).

Weblinks

  • Übersicht über Fachartikel zu Geschwindigkeitsmessungen

Einzelnachweise